Ab dem 1. Juli 2024 werden schwere Nutzfahrzeuge (Lkw) über 3,5 Tonnen in Deutschland mautpflichtig sein. Allerdings werden die Mautsätze für bestimmte Fahrzeugkategorien ab diesem Zeitpunkt leicht gesenkt. In unserer Zusammenfassung finden Sie alle aktualisierten Informationen zur Mautpflicht und Details zu den Ausnahmen für Handwerksbetriebe.
Ab dem 1. Juli werden Fahrzeuge mit einem technisch zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 bis 7,5 Tonnen, die im Straßengüterverkehr eingesetzt werden, unter die neue deutsche Mautregelung fallen. Fahrzeuge, die von Handwerksbetrieben betrieben werden, können unter bestimmten Voraussetzungen befreit werden.
Anfang dieses Jahres hatten die Einzelhandelsverbände die Bundesregierung aufgefordert, in dieser Frage mehr Klarheit zu schaffen, da es an ausreichender Vorbereitungszeit fehle. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM, vormals BAG) hat nun einen Leitfaden herausgegeben, der beschreibt, wer von den Mautbefreiungen ab Juli 2024 betroffen ist.
Mautsätze pro Kilometer ab 1. Juli 2024 (in Cent/km) neu (alt)
für die CO2-Emissionsklasse 1
für die Emissionsklasse Euro 6
Zu den Ausnahmeregelungen für Handwerker:
Die Befreiung gilt, wenn das Fahrzeug von einem Handwerker betrieben wird und Materialien, Ausrüstungen oder Maschinen befördert, die für die Erbringung von Dienstleistungen und handwerklichen Tätigkeiten im Zusammenhang mit seinem Betrieb erforderlich sind, oder wenn es handgefertigte Gegenstände befördert, die im Rahmen der handwerklichen Tätigkeit hergestellt, verarbeitet oder repariert werden. Die BALM bestätigt, dass die Befreiungskriterien alle in den Anlagen A und B der Handwerksordnung aufgeführten Berufe sowie die in Deutschland anerkannten Ausbildungsberufe, die ein ähnliches Geschäftsprofil wie das Handwerk aufweisen, umfassen. Diese Befreiung gilt auch für ausländische Handwerksbetriebe. Die Registrierung von Fahrzeugen, die unter die Handwerkerausnahme fallen, ist ab sofort über die Website von Toll Collect möglich.